Stiefel für den Tod by Henner Kotte

Stiefel für den Tod by Henner Kotte

Autor:Henner Kotte [Kotte, Henner]
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: Bild und Heimat
veröffentlicht: 2017-01-26T23:00:00+00:00


Im Zusammenhang mit der Übereignung der größeren Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Nazis an die Länder und Provinzen muß eindeutig erklärt werden, daß das P r i v a t e i g e n-

t u m gesichert ist, d.h. keine Behörde hat das Recht, irgendwelchen Personen ihr Eigentum zu entziehen. Das kann künftig nur durch ordentlichen Gerichtsbeschluß geschehen.

Da ich für den Nachlaß verantwortlich bin, bitte ich um Klarstellung dieser Sache.«

Damit kann der Streit ums Erbe nicht beendet sein. Der Nachlass des Postinspektors i. R. sorgt weiterhin für Streit, wird zum anwaltlichen Kompetenzgerangel, gar zum Politikum.

»18.6.1946

Stellungnahme des Sachbearbeiters in der Sache Hans Martin Bogadke

Der Testamentsvollstrecker in der Sache Bogadke, Lokalrichter Oswin Barthel, hat ein Schreiben an das Landeskriminalamt gerichtet, mit dem Ersuchen, die Beschlagnahme Bogadke rückgängig zu machen. Sein Ersuchen begründet er damit, daß der Verstorbene Hans Martin Bogadke nicht Mitglied der NSDAP war, weiter bestehen jetzt keine ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen, wie z. Zt. der Nazis bezüglich des Erbrecht an Juden. Die Beschlagnahme wäre nach seiner Ansicht laut Befehl 124 unzulässig. Der Lokalrichter Oswin Barthel hat in seinem Schreiben an das Landeskriminalamt, ich nehme an, vergessen anzuführen, daß der in Frage kommende Erbe aktiver Nazist war.

Es geht dem Testamentsvollstrecker nicht darum, dem Erben Hannes Bogadke, der in Buxtehude leben soll, weil ihn die sowjetisch-besetzte Zone auf Grund seiner politischen Vergangenheit nicht zusagt, den Nachlaß zu sichern, sondern Herr Lokalrichter Barthel möchte den gesamten Nachlaß in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker selbst verkaufen. Mir ist bekannt, daß der Lokalrichter Barthel verschiedenen Personen, die zu seinem engeren Bekanntenkreis zählen, bereits zugesagt hat, aus der Nachlaßsache Bogadke verschiedene Möbelstücke zu verkaufen. Darunter auch an den Rechtsanwalt Dr. Mehlhammer, früherer Rechtsberater in Scheidungssachen bei Angehörigen der SA, der auch jetzt als Reaktionär bekannt ist. Wahrscheinlich auf dessen Anraten hat Herr Lokalrichter Barthel den Versuch unternommen, die Beschlagnahme rückgängig zu machen. Herr Dr. Mehlhammer ist ausgebombt, er hat daher Interesse daran, daß über den Nachlaß des Bogadke der Lokalrichter Barthel verfügt. Also nur aus Gründen persönlicher Bereicherung wurde gegen die Beschlagnahme Einspruch erhoben.

Laut Befehl 124 der S.M.A. besteht die Beschlagnahme zu Recht.«



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